8. Was ist ein „europäischer Mehrwert“?

In Ausschreibungsunterlagen wird immer wieder betont, dass eine Voraussetzung zur Bewilligung der Förderung ein „europäischer Mehrwert“ des eingereichten Projektes ist. Grundsätzlich gilt zu begründen, warum das Projekt auf europäischer Ebene und nicht auf nationaler oder regionaler Ebene zu fördern ist.
Dabei ist der europäische Mehrwert ein Querschnittskriterium und wird daher oft implizit in den anderen Kategorien mitbewertet. Er kann sich auf die Ziele, das Thema, die Partnerschaft oder die europäische Zusammenarbeit beziehen und die erwartete Einrichtung, Entwicklung oder Förderung nachhaltiger Partnerschaften in einem europäischen Kontext bzw. der belegte Mehrwert bei der Nutzung bereits bestehender Partnerschaften sein. Dies kann sich auch auf die Einbeziehung von bestimmten Organisationen der Zivilgesellschaft bzw. Multiplikatoren in das Arbeitsprogramm beziehen. Ebenfalls können die Auswirkungen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer (politischer) Ebene betrachtet werden.

8. Was ist ein „europäischer Mehrwert“?