Umstellung auf e-Vergabe bei öffentlichen Vergabeverfahren

Wichtig für Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen: Alle Bundesinstitutionen, einschl. der BA sowie erste Landesregierungen (Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) haben bereits bzw. sind dabei ihre öffentlichen Vergaben auf elektronische Verfahren umzustellen.

Bei einer Veranstaltung des Beschaffungsamtes des BMI zur e-Vergabe am 28.3.2008 wurden interessierte Unternehmen informiert, wie sie am elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen können und welche technischen Voraussetzungen dabei erforderlich sind.

e-Vergabe = Veröffentlichungsplattform und Kommunikationsplattform (d.h. Veröffentlichung, Anforderung/Erhalt der Tenderunterlagen, Anfragen etc. sowie Angebotsabgabe nur noch über die e-Plattform). Über www.bund.de sind alle Bundesausschreibungen einsehbar; dann – für e-Vergaben - Weiterleitung auf e-Vergabe-Plattform; hier ist auch ein Newsletter abonnierbar mit möglicher Themenauswahl/-eingrenzung.

Die erforderliche Software und entsprechende Anleitungen werden kostenlos bereitgestellt. Die technische Installation wird als relativ aufwendig eingeschätzt, danach einfache Nutzung.

Unternehmen müssen sich registrieren - ausführlich auf den entsprechenden Internetseiten beschrieben – s.w.u..

Internetadressen:

www.beschaffungsamt.de

www.evergabe-online.de

Ausschreibungsveröffentlichungen des Bundes und Registrierung

www.evergabe-schulung.de

Übungsplattform für eigene Simulationen (Voraussetzung für Nutzung ist die vorherige Registrierung)

www.evergabe-online.info

alle Installationsdokumente und allgemeine Informationen zur e-Vergabe des Bundes

hotline zu technischen Fragen: 0228 610 1234

Die entsprechenden Unterlagen für e-Vergaben bei der BA sind über die BA-Seite zugänglich.

 



Umstellung auf e-Vergabe bei öffentlichen Vergabeverfahren